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VGH Bayern, 04.12.1996 - 7 B 94.713 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00
Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß
Dass für einen Teil der von der Klägerin bereitgehaltenen Geräte, nämlich der Hörfunkgeräte in Büro und Bus, die Frage des Bereithaltens für den betreuten Personenkreis einfachrechtlich anders zu beurteilen sein mag (vgl. hierzu schon Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. November 1998; vgl. ferner BayVGH Urteil vom 4. Dezember 1996 Az. 7 B 94.713; BayVGH Urteil vom 18. April 2002 Az. 7 B 01.2382), ändert angesichts der in den Gemeinschaftsräumen vorgehaltenen Fernsehgeräte nichts an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage. - OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 10 L 2704/99
Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios; Autoradio; Einrichtung (Jugendhilfe); …
Dass die Hörfunkgeräte in den streitbefangenen Kleinbussen damit wie in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall einer Stiftung, die ein Musikgymnasium betreibt und Gebührenbefreiung für den zur Beförderung des Chores dienenden Bus begehrte, auch dem Busfahrer mit der Folge des Ausschlusses der Gebührenbefreiung zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, Urt. v. 1.12.1987 - 7 B 94.713 - ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.1.1996, a.a.O.), vermochte der Senat für den vorliegenden Fall daher nicht festzustellen, zumal in beiden zitierten Fällen der Einrichtungsbegriff nicht vorlag (…a.A. VG Hannover, Urt. v. 4.11.1998 - 14 A 3923/98 - für den Fall, dass die Hörfunkgeräte im Rahmen einer Einrichtung unmittelbar und in erster Linie dazu dienen, den Fahrern das Abhören des Verkehrsfunks zu ermöglichen).